Barrierefreiheit im Web ist kein freiwilliger Bonus mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht. Spätestens 2026 betrifft dieses Thema viele Website Betreiber direkt. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie umsetzt.
Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites?
Eine barrierefreie Website ist so aufgebaut, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden kann. Dazu zählen unter anderem:
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Menschen mit Sehbehinderungen
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Menschen mit motorischen Einschränkungen
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Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Technisch orientiert sich Barrierefreiheit an den WCAG 2.2 Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines). Das sind internationale Standards für barrierefreies Webdesign.
Was konkret verlangt wird
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Bedienbarkeit mit der Tastatur (ohne Maus)
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Kompatibilität mit Screenreadern (Vorleseprogramme)
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ausreichende Farbkontraste
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klare Überschriftenstruktur
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verständliche Texte
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barrierefreie Formulare und PDFs
Wen betrifft das?
Nicht jede private Website ist sofort betroffen. Aber:
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Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen
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Online-Shops
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Websites mit Kontaktformularen oder Terminbuchungen
sollten sich spätestens 2026 mit dem Thema beschäftigen. Abmahnungen und Bußgelder sind realistisch.
Wie BrilliantWeb hilft
Wir prüfen Websites auf Barrierefreiheit, erklären verständlich, wo Probleme liegen, und setzen technische Lösungen direkt um. Ziel ist keine theoretische Erfüllung von Richtlinien, sondern eine Website, die für alle funktioniert.
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